Wohntraum Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermarktung)

  • Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen. Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig und richtig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei jedoch auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, bzw. Vollständigkeit übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und – vermietung bleiben vorbehalten.
  • Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Hierzu reichen auch die telefonische oder mündliche Bekanntgabe des Objektes, sowie der Exposéversand per Email.
  • Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger / Adressaten bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz in Gestalt der Provision zu zahlen, die uns dabei entgangen ist. Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich.
  • Ist dem Empfänger, die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
  • Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
  • Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit unserer geleisteten Maklertätigkeit steht. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
  • Der Anspruch auf Maklergebühr bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Kunden oder aus anderer in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so bleibt der Anspruch gegenüber dem Vertragsteil der den Anfechtungsgrund gesetzt hat.
  • Die Provision beträgt: Bei einem Kaufobjekt (Grundstück, Wohnung, Haus etc.) 5,95 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. und bei einem gewerblichen Mietobjekt 3,57 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt.
  • Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung einer Kaufurkunde
  • Mit der Entgegennahme des Angebots erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
  • Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Forderungen können nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.
  • Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz- Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
  • Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Kassel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Winterdienst)

  • Die Kündigung dieses Vertrages hat schriftlich bis zum 15.05. des Jahres zu erfolgen, anderenfalls verlängert er sich stillschweigend um einen weiteren winterlichen Reinigungszeitraum.
  • Der Auftragnehmer übernimmt die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, gemäß Winterdienstsatzung der Stadt Kassel, während es winterlichen Reinigungszeitraums vom 01.11. bis 31.03. des Jahres auf dem Gehweg vor dem umseitig bezeichneten Grundstück entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen und im Vertrag vereinbarten Abmessungen von Schnee und Glätte freizuhalten.
  • Die Reinigungsflächen werden im Vertrag grafisch dargestellt.
  • Im Preis enthalten – sofern nicht separat ausgewiesen – sind die für die Reinigungsausführungen notwendigen Arbeitsgeräte, Materialien und Maschinen.
  • Schneeabfuhr und Beseitigung des Streugutes ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
  • 5.1 Auf Wunsch führen wir entgegen Punkt 5 der AGB gegen gesonderte Gebühr Streugutzwischen und Endreinigungen durch. Diese müssen gesondert beantragt werden. Eine spätere Beauftragung dieser Leistungen ist selbstverständlich möglich. Der angegebene Preis beinhaltet jeweils eine Reinigung. Zwischenreinigungen können bei offener Wetterlage durchgeführt werden und beinhalten die grobe Flächenreinigung, Endreinigungen werden zum Abschluss der Saison durchgeführt und beinhalten eine gründliche Flächenreinigung. In beiden Arten ist die Abfuhr des zusammen gefegten Streugutes enthalten.
  • Für unvorhergesehene Schnee- und Eisbildungen, die z.B. durch defekte Dachrinnen oder durch vom Dach stürzenden Schnee bzw. Schmelzwasser entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.Die Beseitigung dieser vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gefahrenstellen werden gesondert berechnet.
  • Nach dem 01.11. vom Auftraggeber unterschriftlich vollzogene Verträge werden erst 48 Stunden nach Gegenzeichnung des Auftragnehmers rechtswirksam.
  • Personen- und andere Schäden, die durch das Verschulden des Auftragnehmers verursacht werden, sind im Rahmen der derzeit gültigen Haftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die außerhalb der vereinbarten Reinigungsflächen auf öffentlichen Gehwegen entstehen.
  • Sollten sich auf den zur schnee- und Glättebekämpfung vertraglich übernommenen Gehwegen Hydranten oder Haltestellen befinden, wird die Freilegung derselben vom Auftragnehmer nur dann durchgeführt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich auf das Vorhandensein und die Anzahl derselben hinweist und dies auch zum Vertragsbestandteil gemacht worden ist.
  • Tarifliche Lohnerhöhungen sowie tarifliche Sozialleistungen oder gesetzliche und steuerliche Belastungen berechtigen zum prozentualen Preisaufschlag.
  • Das Leistungsentgelt wird kontinuierlich über das Jahr verteilt, es ist jeweils am Ende des Monats nach Rechnungstellung fällig.
  • Forderungen können nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.
  • Geht die Firma WohnTraum Immobilien GmbH durch Todesfall oder Verkauf in andere Hände über, so tritt der Nachfolger in die Rechte des Vertrages ein.
  • Mündlich getroffenen Vereinbarungen werden nur durch deren schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig werden, so behalten die restlichen Bestimmungen und der Vertrag Ihre Gültigkeit.
  • Der Autragnehmer behält sich einen Einsatz von Dritten als Subnehmer ausdrücklich vor.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand: Soweit nicht gesetzlich anders bestimmt, Kassel.